Für die gefahrgutrechtlich richtige Klassifizierung ist der Einsender verantwortlich; wir unterstützen Sie bei Fragen der richtigen Zuordnung.
Im Allgemeinen ist medizinisches Probengut der UN-Nummer 3373 „BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“ zuzuordnen.
Aufgrund der Aktualitäten von Gesetzen und Leitlinien empfehlen wir Ihnen, sich vor Versand von Untersuchungsmaterial über die Seite des Robert Koch-Instituts (→ RKI - Probentransport nach ADR), bei Einsendung per DHL (→ Gefahrgutversand mit DHL Paket) bzw. einem anderen Paketdienstleister oder bei uns über die jeweilige Bestimmung rechtzeitig zu informieren.
Die Fahrdienstmitarbeiter/-innen sind aus haftungsrechtlichen Gründen angewiesen worden, bei erkennbaren Mängeln direkt vor Ort auf Abhilfe zu bestehen. Falls dies nicht möglich ist, kann der Transport verweigert werden.
Weder wir noch die Mitarbeiter/-innen des Fahrdienstes möchten diesen Schritt gehen, da wir alle wissen, wie wichtig jede einzelne Probe für Ihre Patienten ist.
Aus diesem Grund bitten wir Sie sich rechtzeitig zu informieren bzw. bei Zweifeln oder Fragen direkt beim Fahrdienst zu melden (Kontaktdaten siehe oben).