*Summe aller EBM-Kosten der Laborleistungen 32.2 und 32.3 aus Eigenlabor bzw. Praxislabor, Laborgemeinschaft (Muster 10A) und Facharztlabor (Muster 10).
Die Kosten für im Ziffernkranz verzeichnete Laborleistungen bei Behandlungsfällen mit Ausnahmekennziffern bleiben unberücksichtigt.
Die angebenen Größen beziehen sich jeweils auf ein Quartal.
Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 412. Sitzung zur Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).
Die für die jeweilige Berechnung zugrunde gelegten Formeln entstammen publizierten Studien.
Hinweise und Anregungen nehmen wir gerne entgegen!